Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von LH Eventservice – Lucas Herrmann (Veranstaltungstechnik, Moderation und DJ-Service).
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot durch den Auftraggeber schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt wird.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Die angegebenen Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung, keine Umsatzsteuer).
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. Sollte es zu einem Verzug kommen, sind wir aufgefordert eine Mahnung zu schreiben und diese mit einer Mahngebür von 15€ zu versehen. Bei GeschäftskGeschäftskunden gibt es hierfür eine andere Regelung. Da gibt es die Verzugspauschale.
Bei Stornierungen durch den Auftraggeber gelten folgende Bedingungen:
bis 14 Tage vor Veranstaltung: kostenlos
13 bis 7 Tage vor Veranstaltung: 60 % des vereinbarten Honorars
weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: 100 % des Honorars
LH Eventservice haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Für Schäden an Equipment durch Dritte (z. B. Gäste) haftet der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt geeignete Stromanschlüsse und einen sicheren Aufbauort bereit.
Bei Witterungsgefahren (z. B. Regen, Sturm) kann der Aufbau oder Betrieb der Technik verweigert werden.
Eventuelle Aufnahmen oder Fotos von Veranstaltungen dürfen nach Absprache für Eigenwerbung (Website, Social Media) verwendet werden.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Sollte LH-Eventservice eine Anfrage haben zu der Veranstaltung, die wichtig für Planung und Sicherheit ist, ist der Verantwortliche/Veranstalter dazu unaufgefordert innerhalb von 3 Tagen eine Antwort zu geben. Sollte dies nicht geschehen, sieht LH-Eventservice vor, die Veranstaltung abzusagen. Sollte auch dennoch am Veranstaltungstag auch keine Information da sein, so kann auch da LH-Eventservice sagen, ich breche ab und bekommt eine Vergütung von 100%.
11. Feuerwerk
Sollte der Veranstalter ein Feuerwerk wünschen, so können wir dies gerne zur verfügung stellen. Der Veranstalter übernimmt aber dennoch die komplette Haftung für das Feuerwerk.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Plauen.